{"id":18,"date":"2020-06-21T15:47:04","date_gmt":"2020-06-21T15:47:04","guid":{"rendered":"http:\/\/pkw-vermietung.at\/news\/?page_id=18"},"modified":"2024-11-23T13:19:44","modified_gmt":"2024-11-23T13:19:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/pkw-vermietung.at\/news\/?page_id=18","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Grundlage der Mietvereinbarung ist ausschlie\u00dflich der Mietvertrag in Schriftform, m\u00fcndliche Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>2. Fahrzeugzustand, besondere Pflichten und Verbote des Mieters<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Mieter best\u00e4tigt mit seiner Unterschrift, das Mietfahrzeug in m\u00e4ngelfreiem Zustand \u00fcbernommen zu haben und sich au\u00dferdem vom Vorhandensein der Wagenpapiere, Warnweste- und Warndreieck, dem Verbandskasten, dem vollen Tank bei \u00dcbergabe und der Unverletztheit der Tachoplombe \u00fcberzeugt zu haben. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Mieter Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist. Das gemietete Fahrzeug ist ausnahmslos schonend, sorgf\u00e4ltig und dem Verwendungszweck entsprechend zu behandeln und vor Sch\u00e4den zu sch\u00fctzen. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in fahrt\u00fcchtigem Zustand und mit g\u00fcltiger Lenkberechtigung (F\u00fchrerschein) lenken. Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern und der Mieter verpflichtet sich, \u00d6l- und Wasserstand, sowie Reifendruck und Frostschutz zu \u00fcberwachen. Im Auto darf nicht geraucht werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Stra\u00dfenverkehrsordnung und das Kraftfahrgesetz, das Gefahreng\u00fcterbef\u00f6rderungsgesetz und die Bestimmungen des Gewerberechts einzuhalten, sowie das Fahrzeug nicht \u00fcber das gesetzlich limitierte h\u00f6chst zul\u00e4ssige Gesamtgewicht hinaus zu belasten. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge genutzt werden, es ist weiters verboten, mit dem Mietfahrzeug an Rennen teilzunehmen, entgeltlich Personen oder G\u00fcter zu bef\u00f6rdern, sowie das Fahrzeug weiterzuvermieten bzw. weiterzugeben. Der Mieter verpflichtet sich, die jeweils geltende H\u00f6chstgeschwindigkeit einzuhalten. Diesbez\u00fcgliche Geb\u00fchren und Strafen, die in den Zeitraum der Mietdauer fallen, tr\u00e4gt der Mieter. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, zus\u00e4tzliche Einbauten oder Ver\u00e4nderungen sowie Beschriftungen am Mietauto vornehmen zu lassen. Kosten f\u00fcr Sch\u00e4den am Mietfahrzeug, die durch Zuwiderhandeln der Nutzungsbestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sch\u00e4den und Betriebsst\u00f6rungen sind dem Vermieter sofort mitzuteilen und dessen Weisung abzuwarten. Auslandsfahrten au\u00dferhalb des \u00f6sterreichischen Staatsgebiets sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Vermieters zul\u00e4ssig. Der Mieter hat f\u00fcr die sachgem\u00e4\u00dfe Befestigung des Ladegutes zu sorgen, sodass kein Schaden am Mietauto eintritt. Die Be- und Entladung ist sorgf\u00e4ltig und ohne Besch\u00e4digung des Mietautos durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>3. Berechtigte Fahrer<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von anderen geeigneten, vom Mieter im Vorhinein namentlich genannten und im Mietvertrag gesondert angef\u00fchrten Personen gelenkt werden. Der Vermieter beh\u00e4lt hierf\u00fcr eine Kopie des F\u00fchrerscheins ein. Der Mieter hat in diesem Falle s\u00e4mtliche sich aus dem Mietvertrag und diesen Bedingungen ergebenden Pflichten auf diese Person(en) zu \u00fcberbinden. Auf diese Bestimmung wurde der Mieter bei Vertragsabschluss m\u00fcndlich und im Mietvertrag auch schriftlich gesondert hingewiesen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung muss sich der Mieter, der das Fahrzeug einem Dritten \u00fcberl\u00e4sst, von dessen Fahrt\u00fcchtigkeit und dessen ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellten und g\u00fcltigen Lenkerberechtigung, die ununterbrochen mindestens ein Jahr alt sein muss, \u00fcberzeugen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>4. Treibstoff<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Das Mietfahrzeug wird vom Vermieter vollbetankt an den Mieter \u00fcbergeben. Der Mieter verpflichtet sich, ausschlie\u00dflich f\u00fcr das Fahrzeug geeigneten Treibstoff laut Betriebshandbuch zu tanken und das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung vollbetankt wieder zur\u00fcckzubringen. Sollte das Fahrzeug nicht oder nur unzureichend betankt sein, werden dem Mieter die Treibstoffkosten in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet au\u00dferdem f\u00fcr von ihm verschuldete Sch\u00e4den am Fahrzeug, die durch Falschbetankung entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>5. Verhalten bei einem Unfall oder einer Panne<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Verkehrsunfalles, einer Panne, bei Diebstahl oder sonstigen Sch\u00e4den am Fahrzeug ist sofort der Vermieter zu verst\u00e4ndigen. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten, gewissenhaft zur Beweissicherung (Daten von Unfallbeteiligten, Zeugen, Erstellen einer wahrheitsgetreuen Skizze) beizutragen, das Schadensprotokoll\/Unfallbericht auszuf\u00fcllen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und den Unfall\/Diebstahl der Polizei zu melden. Dem Mieter ist untersagt, Schuld- oder Haftungserkl\u00e4rungen abzugeben, sowie ohne R\u00fccksprache mit dem Vermieter Pannen- und Servicedienste zu beauftragen. Bei Zuwiderhandeln haftet der Mieter dem Vermieter in voller H\u00f6he f\u00fcr den eingetretenen Schaden. Der Vermieter berechnet f\u00fcr den Aufwand eine Schaden-Bearbeitungsgeb\u00fchr von 25 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>6. Versicherung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Das gemietete Fahrzeug ist zu den in \u00d6sterreich \u00fcblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der f\u00fcr \u00d6sterreich g\u00fcltigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert.Bei Unfallschaden (bei eigenem Verschulden) sind \u20ac500 Selbstbehalt zu bezahlen.Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Sch\u00e4den an Beifahrern haftet \u2013 Verschulden vorausgesetzt \u2013 der Mieter, die Leistung des Vermieters beinhaltet keine Insassenunfallversicherung, im Fahrzeug befindliche Gegenst\u00e4nde des Mieters sind ebenfalls nicht versichert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>7. Reservierung, \u00dcbergabe, R\u00fcckgabe, Storno<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Eine Reservierung kann telefonisch oder per Email erfolgen und erlangt G\u00fcltigkeit mit der Reservierungs-Best\u00e4tigung per Email. Die Mietbedingungen (AGB) und die aktuelle Preisliste sind Teil des Mietvertrages und werden schriftlich \u00fcbergeben. Die Tagesmiete f\u00fcr das Fahrzeug ist im Vorhinein zu entrichten. Die Verrechnung von etwaigen Mehrkilometern erfolgt bei R\u00fcckgabe des Autos. Das Mietfahrzeug ist p\u00fcnktlich am schriftlich vereinbarten Ort und Tag in dem vom Mieter \u00fcbernommenen Zustand zur\u00fcckzugeben. Mietbeginn ist der Abhol- , Mietende der R\u00fcckgabezeitpunkt. Jede Versp\u00e4tung muss umgehend bekanntgegeben werden. Wird das Fahrzeug aus dem Verschulden des Mieters nicht p\u00fcnktlich zur\u00fcckgegeben, verrechnet der Vermieter pauschal eine weitere Tagesgeb\u00fchr. Ist der Mieter nicht willig oder aus eigenem Verschulden imstande, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur\u00fcckzugeben, verrechnet der Vermieter die Kosten, die durch die Abholung des Mietfahrzeuges entstehen. Ab 12 Stunden Verzug bzw. bei Verweigerung der R\u00fcckgabe wird vom Vermieter Anzeige erstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn wird eine Geb\u00fchr von 20 Euro verrechnet, erfolgt die Stornierung sp\u00e4ter oder gar nicht, werden 40 Euro Stornogeb\u00fchr verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>8. Entgelte, Zahlung, Mietpreis, Mietdauer, K\u00fcndigung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mietkosten gelten laut Preisliste des Vermieters. Die angefallenen Kosten sowie allf\u00e4llige Schadenszahlungen sind bei R\u00fcckgabe des Fahrzeuges in bar f\u00e4llig. Die Berechnung erfolgt laut Preisliste und Kilometerz\u00e4hler (sollte dieser versagen, wird die Strecke laut Stra\u00dfenkarte berechnet). Zubeh\u00f6r, das bei der R\u00fcckgabe des Mietfahrzeuges aus dem Verschulden des Mieters fehlt (zb. Autopapiere, Pannendreieck, Warnweste etc.) wird laut Preisliste verrechnet. Bei verschuldetem Zahlungsverzug tr\u00e4gt der Mieter alle Mahnspesen, Inkassogeb\u00fchren und m\u00f6gliche Gerichtskosten, die durch die Eintreibung anfallen, sowie Verzugszinsen in H\u00f6he von 12 %. Die Mietdauer gilt gem\u00e4\u00df schriftlicher Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertrag, wo der Zeitpunkt der \u00dcber- und R\u00fcckgabe festgelegt ist. Im Falle von Sch\u00e4den und St\u00f6rungen am Fahrzeug ist der Mietpreis dennoch zu entrichten. Es wird vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. Ausnahme: hat der Mieter einen Unfall oder St\u00f6rungen am Fahrzeug verschuldet, so haftet er f\u00fcr die entstandenen Kosten und erh\u00e4lt kein Ersatzfahrzeug. Der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig fristlos k\u00fcndigen, sofern der Mieter entweder mehr als sieben Tage ab F\u00e4lligkeit mit seinen Zahlungen in R\u00fcckstand ger\u00e4t, oder sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse erheblich verschlechtern oder aber andere wichtige Gr\u00fcnde eintreten. Als solche Gr\u00fcnde gelten insbesondere nicht eingel\u00f6ste Bankeinz\u00fcge \/ \u2013 Schecks \/Kreditkartenabbuchungen, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgem\u00e4\u00dfer und unrechtm\u00e4\u00dfiger Gebrauch, Missachtung gesetzlicher Vorschriften \u00fcber den Einsatz von Kraftfahrzeugen, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages, z.B. wegen zu hoher Schadensquote. K\u00fcndigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren, s\u00e4mtlichem Zubeh\u00f6r und aller Fahrzeugschl\u00fcssel unverz\u00fcglich zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>9. Haftung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Mieter haftet f\u00fcr von ihm verschuldete Sch\u00e4den am Mietfahrzeug und dessen Ausstattung, die w\u00e4hrend der Mietdauer entstehen, wobei eine Mindestaufwandsentsch\u00e4digung von 500 \u20ac verrechnet wird. Dem Mieter werden Kosten f\u00fcr Reparatur und\/oder Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach den \u00fcblichen Tarifen einer Fachwerkst\u00e4tte bzw. dem Zeitwert von Fahrzeug und Ausstattung. Der Vermieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung f\u00fcr das Mietfahrzeug und zur \u00dcberpr\u00fcfung und Wartung gem\u00e4\u00df \u00a757a (\u201ePickerl\u201c). Der Vermieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber dem Mieter nur, wenn der Vermieter grob fahrl\u00e4ssig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Eine Haftung des Vermieters f\u00fcr entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>10. Sonstiges<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die eventuelle Nichtigkeit einzelner Punkte des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der \u00fcbrige Vertragsinhalt bleibt somit unver\u00e4ndert rechtsg\u00fcltig. Gerichtsstand: G\u00e4nserndorf. Ist der Mieter Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, ist Gerichtsstand das f\u00fcr den Wohnsitz, gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder Besch\u00e4ftigung des Mieters zust\u00e4ndige Gericht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines Grundlage der Mietvereinbarung ist ausschlie\u00dflich der Mietvertrag in Schriftform, m\u00fcndliche Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. 2. 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